nach §11 Tierschutzgesetz staatl. geprüfte Hundepension mit 24 Std. Service - Hotline 0171 773 01 05
Allgemeine Geschäftsbedignungen des Hundehotels Nickenich
Inhaber: Baldur Kranz Andernacher Str. 49, 56645 Nickenich
§ 1 – Vertragsgegenstand
(1) Das Hundehotel Nickenich, Inhaber Baldur Kranz, Andernacher Straße 49, 56645 Nickenich. (nachfolgend: Hundehotel) verfügt über die vom Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen Koblenz nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a Tierschutzgesetz erteilte Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Betreuung und Unterbringung von Hunden für Dritte.
(2) Auf dieser Grundlage schließt das Hundehotel mit ihren Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) entgeltliche Unterbringungs- und Betreuungsverträge über die Unterbringung und Betreuung von Hunden für den Auftraggeber ab. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text den Vorrang.
§ 2 -Anwendbares Recht und zwingender Verbraucherschutz
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wenn der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen
Union ist.
(2) Befindet sich der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendung des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
§ 3 – Voraussetzungen für die Aufnahme im Allgemeinen
(1) Der Hund muss sozialverträglich, geimpft, entwurmt und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Behinderungen und Allergien müssen vor Abschluss des Unterbringungs- und Betreuungsvertrages vollständig benannt werden. Soweit der
Hund einen Wesenstest ablegen musste, ist dies vom Auftraggeber vor Abschluss des Unterbringungs- und Betreuungsvertrages zu verlautbaren und sind alle Auflagen zu benennen, die für die Haltung des Hundes im Anschluss an den Wesenstest gemacht worden sind.
(2) Die Aufnahme des Hundes für eine Aufenthaltszeit von mehr als 24 Stunden kann von dem Hundehotel davon abhängig gemacht werden, dass der Auftraggeber den unterzubringenden Hund entgeltlich für einen Zeitraum von 24 Stunden für einen Probetag in das Hundehotel verbringt. Hierüber trifft das Hundehotel mit dem Auftraggeber eine gesonderte Vereinbarung.
(3) Es steht im freien Ermessen des Hundehotels nach dem Probetag zu entscheiden, ob der Hund als sozialverträglich für die Aufnahme in das Hundehotel über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden angesehen wird. „Soziallverträglich“ bedeutet, dass der Hund gemeinsam mit anderen sozialverträglichen Hunden in der Gruppe gehalten werden kann und sich beim freien Auslauf selbst auch sozialverträglich verhält. Das Hundehotel wird dem Auftraggeber die Entscheidung über die Sozialverträglichkeit im Hinblick auf den vorgesehenen Aufenthalt unmittelbar nach dem Probetag mitteilen.
(4) Unterzubringende Hunde müssen hinreichend geimpft sein. Voraussetzung für die Aufnahme des Hundes sind Impfungen gegen Hepatitis, Leptospirose, Paravirose, Staupe, Tollwut und Zwingerhusten. Die Vornahme weiterer Impfungen kann von dem Hundehotel nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber als Voraussetzung für die Aufnahme des Hundes vereinbart werden.
(5) Voraussetzung für die Aufnahme des Hundes ist die Überlassung des Impfpasses, aus dem sich die vorgenannten Impfungen ergeben müssen und den der Auftraggeber dem Hundehotel vor Übernahme des Hundes mitzubringen hat.
(6) Ist der Hund nicht hinreichend nach den Vorgaben aus dem vorstehenden Abs. 5 geimpft und/oder wird dem Hundehotel vor Übernahme des Hundes kein Impfpass überlassen, aus dem sich im vorgenannten Sinne eine hinreichende Impfung ergibt, ist das Hundehotel berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
(7) Die Aufnahme des Hundes in das Hundehotel setzt voraus, dass der Hund entwurmt ist. Der Auftraggeber hat dem Hundehotel vor Übernahme des Hundes zu erklären, ob und wann die letzte Entwurmung des Hundes stattgefunden hat.
(8) Wenn der Auftraggeber nicht wahrheitsgemäß erklärt, dass die letzte Entwurmung des Hundes nicht länger zurückliegt als drei Monate vor dem vereinbarten Zeitpunkt für den Beginn der Unterbringung und Betreuung im Hundehotel, ist das Hundehotel berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.
(9) Der Hund muss vor der Aufnahme in das Hundehotel frei von ansteckenden Krankheiten sein. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Hundehotel vor der Übernahme des Hundes alle Krankheiten mitzuteilen, an denen der Hund leidet. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, das Hundehotel vor der Aufnahme des Hundes über folgende Beobachtungen zu informieren, soweit diese in den letzten drei Tagen vor der geplanten Übernahme des Hundes in das Hundehotel zutage getreten sind:
a) Hecheln in Ruhe,
b) Atemnot, Röcheln, Husten, veränderte Atemgeräusche,
c) bläuliche Zunge,
d) Fieber von über 39°C,
e) Zittern, Taumeln, Krämpfe, Berührungsschmerzen,
f) Anschwellen von Bauch, Lymphknoten oder Gelenken,
g) eitriger oder blutiger Ausfluss aus Augen oder Nase,
h) stark gerötetes Zahnfleisch,
i) übler Geruch aus dem Maul,
j) gelbliche Schleimhäute,
k) fehlender Harn- und/oder Kotabsatz über mehr als 24 Stunden,
l) Blut im Urin oder Kot oder
m) Unsauberkeit bei sonst stubenreinem Hund.
(10) Das Hundehotel ist berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern, wenn sich aus den Schilderungen des Auftraggebers nicht auszuschließende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit ergeben, es sei denn, der Auftraggeber weist durch die Vorlage eines tierärztlichen Zeugnisses, welches nicht älter als zwei Tage sein darf, am Tag der vereinbarten Übernahme des Hundes nach, dass die zutage getretenen Erscheinungen keine Ursachen ansteckender Krankheiten haben.
(11) Der Auftraggeber muss dem Hundehotel alle Behinderungen und Allergien benennen, unter denen der Hund leidet und mit dem Hundehotel abklären, ob die Unterbringung und Betreuung des Hundes auch unter Berücksichtigung der vom Auftraggeber zu benennenden Behinderungen möglich sind.
(12) Das Hundehotel ist berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern, wenn der Auftraggeber bestehende Behinderungen und Allergien des Hundes bei Abschluss des Unterbringungs- und Betreuungsvertrages nicht ordnungsgemäß und vollständig angezeigt hat und das Hundehotel eine behindertengerechte und/oder allergiegerechte Unterbringung und Betreuung des Hundes nicht leisten kann.
(13) Der Auftraggeber muss dem Hundehotel mitteilen, ob für die Haltung des Hundes ein Wesenstest durchgeführt worden ist inklusive etwaiger Auflagen, die im Anschluss an den Wesenstest für die Haltung des Hundes gemacht worden sind.
(14) Das Hundehotel ist berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern, wenn der Auftraggeber die Durchführung eines Wesenstests des Hundes inklusive etwaiger Auflage, die im Anschluss an einen Wesenstest für die Haltung des Hundes gemacht worden sind, verschwiegen hat.
§ 4 – Voraussetzung für die Aufnahme läufiger Hündinnen
(1) Das Hundehotel ist ohne eine zwischen den Parteien getroffene gesonderte Vereinbarung, die explizit auch die Unterbringung und Betreuung einer läufigen Hündin zum Gegenstand hat, berechtigt, die Aufnahme einer Hündin zu verweigern, wenn die Hündin vor der Übernahme läufig ist oder sich die bevorstehende Läufigkeit der Hündin durch eindeutige Zeichen ankündigt (z.B.: Schwellung der Vulva, leicht blutiger oder rosafarbener Ausfluss).
(2) Das Hundehotel wird für den Fall, dass die Hündin vor dem vereinbarten Übernahmetermin läufig ist oder sich die Läufigkeit der Hündin vor dem vereinbarten Übernahmetermin als bevorstehend ankündigt, prüfen, ob die Hündin für die mutmaßliche Dauer der Läufigkeit, soweit diese in den vorgesehenen Zeitraum der Unterbringung und Betreuung fällt, getrennt von den anderen Hunden untergebracht und versorgt werden kann.
(3) Für den Fall, dass eine Unterbringung und Betreuung der läufigen Hündin für den erforderlichen Zeitraum nach Abs. 2 möglich ist, ist das Hundehotel berechtigt aber nicht verpflichtet, dem Auftraggeber ein Angebot für die Übernahme der Hündin mit einem den Mehraufwand für die Unterbringung und Betreuung einer läufigen Hündin in angemessener Höhe abbildenden Preisaufschlag zu unterbreiten.
(4) Das Hundehotel ist zur Übernahme der Hündin unter den geschilderten Voraussetzungen der Läufigkeit oder der sich ankündigenden Läufigkeit vor Übernahme nur dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber mit dem Hundehotel auf der Grundlage des von dem Hundehotel nach Abs. 3 zu unterbreiten Angebots mit der Unterbringung und Betreuung auch unter Berücksichtigung des Preisaufschlags für die Unterbringung und Betreuung läufiger Hündinnen einverstanden ist.
§ 5 – Versicherungsrechtliche und steuerliche Voraussetzungen für die Aufnahme
(1) Voraussetzung für die Aufnahme des Hundes ist das Bestehen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund zur Abdeckung von Personenschäden (z.B. durch Beißen, Anspringen, Umrennen), Sachschäden (z.B. durch Zerbeißen werthaltiger Gegenstände oder Eindringen in den Verkehr, wodurch ein Verkehrsunfall passieren kann) Vermögensschäden (z.B. folgeschäden, weil ein Verletzter längere Zeit nicht arbeiten kann und deswegen Verdienstausfall hat) und Mietsachschäden (z.B. von dem Hund verursachte Schäden in den Räumen des Hundehotels, etwa an Wänden, Türen oder Möbeln).
(2) Voraussetzung für die Aufnahme des Hundes ist die Mitteilung sämtlicher Auflagen, die für den jeweiligen Hund bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung vom Versicherer vorgegeben sind, zum Beispiel Maulkorbpflicht und/oder Leinenpflicht in besonderen Situationen.
(3) Das Hundehotel ist berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern, wenn der Auftraggeber keine Erklärungen zum Versicherungsschutz im vorgenannten Sinne abgibt bzw. auf Verlangen des Hundehotels keine Bestätigung zum Bestehen des Versicherungsschutzes und zum Umfang der Auflagen vorlegt.
(4) Das Hundehotel ist berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern, wenn der Hund nicht steuerlich gemeldet ist.
§ 6 – Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen durch das Hundehotels auf der Website stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Bereitgestellte Dokumente, durch deren Ausfüllung und Absendung Erklärungen vom Auftraggeber abgegeben werden können, stellen dann, wenn sie dem Hundehotel zugesandt werden, lediglich ein Angebot zum Abschluss eines Unterbringungs- und Betreuungsvertrages dar.
(2) Erfolgt die Übermittlung eines Angebots zum Abschluss eines Unterbringungs- und Betreuungsvertrages online, erhält der Absender unmittelbar nach Zugang einer Erklärung nach Abs. 1 bei dem Hundehotel eine Eingangsbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebotes darstellt.
(3) Der Vertrag zwischen dem Hundehotel und dem Auftraggeber über die Unterbringung und Betreuung eines Hundes kommt erst zustande, sobald das Hundehotel das Angebot auf den Abschluss eines Unterbringungs- und Betreuungsvertrages gesondert per E-Mail oder in Schriftform annimmt,
§ 7 - Technische Schritte bis zum Vertragsabschluss und Berichtigung von Eingabefehlern bei Online-Buchungen
(1) Der Auftraggeber füllt das online bereitgestellte Formular zur Abgabe eines Angebotes zum Abschluss eines Unterbringungs- und Betreuungsvertrages online aus. Der Auftraggeber kann Eingabefehler bis zur Absendung des Formulars jederzeit korrigieren.
(2) Die jeweiligen Folgeseiten des Onlineformulars werden durch Klicks auf den Button „Weiter“ geöffnet. Nach der Beendigung der Eingaben ist der Inhalt des ausgefüllten Formulars in der Gesamtübersicht überprüfbar. Eingabefehler sind bis zur Absendung des Formulars jederzeit korrigierbar.
(3) Der Buchungsprozess kann auch dadurch komplett abgebrochen werden, wenn der Auftraggeber sein Browserfenster schließt.
(4) Durch das Anklicken des Buttons „Anfrage senden“ wird das Angebot zum Abschluss eines Unterbringungs- und Betreuungsvertrages an das Hundehotel abgesandt.
§ 8 – Speicherung des Vertragstextes
(1) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung werden dem Auftraggeber per E-Mail mit der Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt.
§ 9 - Registrierung und Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Der Auftraggeber kann die Dienstleistungen des Hundehotels im Onlineshop als Gast oder als registrierter Benutzer bestellen.
(2) Als registrierter Benutzer muss der Auftraggeber nicht jedes Mal seine persönlichen Daten angeben, sondern kann sich vor oder im Rahmen einer Bestellung mit seiner E-Mail-Adresse und dem von ihm bei der Registrierung frei gewählten Passwort in seinem Kundenkonto anmelden.
(3) Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages mit dem Hundehotel.
(4) Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers ergeben sich aus der Datenschutzinformation, die unter folgendem Link https://www.hundehotel-nickenich.de/impressum abgerufen werden kann.
§ 10 – Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung wird mit dem Abschluss des Unterbringungs- und Betreuungsvertrages wie folgt fällig:
a) Eine Anzahlung i.H.v. 30 % des Gesamtpreises, oder mindestens 25 €, ist 7 Tage nach Abschluss des Unterbringungs- und Betreuungsvertrages fällig.
b) Der Restbetrag ist 7 Tage vor Antritt des Pensionsaufenthalts fällig.
c) Wenn weniger als 7 Tage zwischen Fälligkeit der Anzahlung und des Restbetrags liegen, wird keine Anzahlung berechnet.
(2) Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf das folgende Bankkonto:
Ihnaber: Baldur Kranz
IBAN: DE69576500100198157505
Kreissparkasse Mayen
BIC: MALADE51MYN
§ 11 - Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Hund am vereinbarten Übergabetag zu der vereinbarten Übergabezeit unter Vorlage der Nachweise ordnungsgemäßer Impfungen i.S.v. § 3 Abs. 4 und Abs. 5 und der Erklärung ordnungsgemäßer Entwurmung im Sinne von § 3 Abs. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Aufnahme in das Hundehotel zu verbringen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Hundehotel eine Erklärung zur aktuellen Sozialverträglichkeit des Hundes im Sinne von § 3 Abs. 3, Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum aktuellen Gesundheitszustand des Hundes im Sinne von § 3 Abs. 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei Hündinnen dazu, ob Läufigkeit i.S. v. § 4 Abs. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt und/oder Anzeichen bevorstehende Läufigkeit zutage getreten sind, abzugeben.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Erklärung zum Bestehen der Tierhalterhaftpflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 und Abs. 2 abzugeben sowie weiter zu bestätigen, alle Prämien und Folgeprämien rechtzeitig gezahlt zu haben, so dass ein aktueller Versicherungsschutz, so wie mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung vereinbart, besteht.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Erklärung über die steuerliche Meldung des Hundes abzugeben.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Hundehotel Halsband und Leine des Hundes zu überlassen, Pflegeutensilien sowie genügend Futtermittel zur Verfügung zu stellen, soweit eine Versorgung des Hundes aus gesundheitlichen Gründen mit anderem Futter als „Premium Futter“ geboten ist oder der Auftraggeber eine Versorgung mit anderem Futter (zum Beispiel Diätfutter) wünscht., um den Hund für den Zeitraum der Unterbringung und Betreuung. ausreichend zu versorgen. Unter „Premium Futter“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen Futtermittel mit hohem Fleischanteil, wenig Füllstoffen (wie Mais oder Weizen), transparenter Deklaration der Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Vitaminen und Mineralien, guter Verdaulichkeit (zum Beispiel Zubereitung durch Kaltpressen oder Dampfgaren) und artgerechter Rezeptur für die Bedürfnisse von Hunden (bezogen auf das Protein-Fett-Verhältnis, auf Omega-Drei- Fettsäuren, auf Ballaststoffe).
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Hundehotel über alle Besonderheiten der Verpflegung und der Tierpflege aufzuklären und sicherzustellen, dass das Hundehotel bei Übernahme des Hundes über alle Utensilien verfügt, derer es bedarf, um etwaigen Besonderheiten bei der Verpflegung und Tierpflege Rechnung zu tragen.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Hundehotel über Krankheiten des Hundes zu informieren, die Medikation und den betreuenden Tierarzt (Name und Anschrift) zu benennen sowie diejenigen Medikamente der richtigen Art und der richtigen Menge zur Verfügung zu stellen, deren Verabreichung an den Hund über den Zeitraum der Unterbringung und Betreuung erforderlich ist.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach vorheriger Aufforderung des Hundehotels für den Fall, dass während der geplanten Dauer der Betreuung und der Unterbringung medizinische Versorgung notwendig ist, eine tierärztliche Stellungnahme einzufordern, aus der sich ergibt, wie der Hund in der Zeit der Betreuung und Unterbringung in der Hundepension verpflegt werden muss.
§ 12 – Rücktrittsrecht des Hundehotel vor Übernahme des Hundes
(1) Das Hundehotel behält sich das Recht vor, von dem Unterbringungs- und Betreuungsvertrag vor Beginn der Unterbringung und Betreuung zurückzutreten, wenn sich vor der Übernahme des Hundes herausstellt, dass
a) der Hund nicht geimpft, entwurmt oder frei von ansteckenden Krankheiten ist oder
b) der Hund an einer bei Abschluss des Unterbringungs- und Betreuungsvertrages nicht ordnungsgemäß erklärten Behinderung oder Allergie leidet und das Hundehotel nicht zur behindertengerechten oder allergiegerechten Unterbringung und Betreuung des Hundes imstande ist oder
c) der Auftraggeber die Durchführung eines Wesenstests beim Hund verschwiegen hat inklusive etwaiger Auflagen die im Anschluss an den Wesenstest für die Haltung des Hundes gemacht worden sind oder
d) keine Einzelunterbringung vereinbart worden ist und die Hündin läufig ist oder sichere Anzeichen unmittelbar bevorstehender Läufigkeit zutage treten und das Hundehotel dem Auftraggeber kein Angebot mehr zur Aufnahme einer läufigen Hündin gegen Mehrpreis unterbreiten kann oder
e) keine Einzelunterbringen vereinbart worden ist und die Hündin läufig ist oder sichere Anzeichen unmittelbar bevorstehende läufige zutage treten, das Hundehotel dem Auftraggeber ein Angebot zur Aufnahme einer läufigen Gründung gegen Mehrpreis macht, der Auftraggeber aber nicht bereit ist, den Mehrpreis für die Unterbringung einer läufigen Hündin zu zahlen oder
f) keine Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund besteht oder
g) Auflagen, die nach der Tierhalterhaftpflichtversicherung für die Haltung des Hundes zu beachten sind, vom Auftraggeber nicht beachtet werden oder
h) der Auftraggeber das Bestehen einer Tierhalterpflichtversicherung incl. zu beachtender Auflagen für den Hand nicht nachweist oder
i) der Auftraggeber die Mitwirkungspflichten nach § 11 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht erfüllt.
(2) Der Auftraggeber hat im Falle des Rücktritts kein Recht zur Abgabe des Hundes. Das Hundehotel ist nicht zur Übernahme des Hundes verpflichtet.
(3) Die weiteren Rechtsfolgen des Rücktritts durch das Hundehotel richten sich nach Maßgabe der zwischen dem Hundehotel und dem Auftraggeber im Unterbringungs- und Betreuungsvertrag getroffenen besonderen Regelungen, im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 – Besondere Vorkommnisse während der Unterbringung und Betreuung
(1) Die Unterbringung und Betreuung erfolgt grundsätzlich in Gruppenhaltung, es sei denn, das Hundehotel und der Auftraggeber haben in dem Unterbringungs- und Betreuungsvertrag Einzelunterbringung vereinbart.
(2) Als besondere Vorkommnisse während der Unterbringung und der Betreuung gelten insbesondere folgende Ereignisse:
a) Der Hund zeigt sich in der Gruppe mit anderen Hunden in einer Weise aggressiv oder verängstigt, dass der Fortbestand der im Ermessen des Hundehotels zu beurteilende Sozialverträglichkeit i.S.v. § 3 Abs. 3 Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in nachhaltigen Zweifel gerät.
b) Der Hund erkrankt während des Aufenthaltes im Hundehotel.
c) Die Hündin wird während des Aufenthaltes im Hundehotel läufig.
d) Es treten andere vom Hund ausgehende Umstände ein, die sich auf die
Unterbringung und die Betreuung des Hundes in einer Weise auswirken, dass sich der Aufwand für die Unterbringung (z.B. Einzelunterbringung, Verbringung an einen anderen Ort und dergl.) oder die Betreuung (z.B. Erhöhung der Betreuungszeit oder Erforderlichkeit qualitativer Betreuung) gegenüber einer derartigen Umständen unbeeinflusste Unterbringung oder Betreuung spürbar erhöht.
(3) Das Hundehotel setzt sich beim Auftreten besonderer Vorkommnisse von Abs. 2 unmittelbar mit dem Auftraggeber in Verbindung. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall, dass er während der Unterbringungszeit nicht für das Hundehotel erreichbar sein sollte, zur Benennung einer bevollmächtigten Person, die der Auftraggeber in dem individuell abgeschlossenen Unterbringungs- und Betreuungsvertrag zur Abgabe verbindlicher Erklärungen im Falle des Eintritts besonderer Vorkommnisse bevollmächtigt haben muss.
(4) Das Hundehotel verpflichtet sich im Falle des Eintritts besonderer Vorkommnisse nach Abstimmung mit dem Auftraggeber oder der nach Abs. 3 zu bevollmächtigen Person zur Herbeiführung einer Einigung über den Umgang mit dem besonderen Vorkommnis nach Maßgabe folgende Abstufungen:
a) Der Auftraggeber oder die nach Abs. 3 bevollmächtigte Person holen den Hund im Hundehotel unmittelbar ab und kümmern sich selbst um die weitere Unterbringung und Betreuung.
b) Das Hundehotel setzt die Betreuung des Hundes unter Erhöhung des Aufwandes fort und trifft mit dem Auftraggeber oder der nach Abs. 3 bevollmächtigten Person eine Vereinbarung über eine erhöhte Vergütung, soweit die erhöhte Vergütung zur Abdeckung des zusätzlichen Aufwandes anfällt, der im Rahmen der Unterbringung und Betreuung des Hundes durch die ausgelösten besonderen Vorkommnisse zusätzlich entsteht.
c) Das Hundehotel holt sich eine Weisung des Auftraggebers bzw. der bevollmächtigten Person ein, um abzustimmen, wie weiter verfahren werden soll.
d) Sind Auftraggeber und bevollmächtigte Person zur Erteilung einer Weisung, um abzustimmen, wie weiter verfahren werden soll, nicht erreichbar, entscheidet das Hundehotel unter Berücksichtigung des Wohles des in die Betreuung gegebenen Hundes und die mutmaßlichen Interessen des Auftraggebers, wie weiter zu verfahren ist, und informiert den Auftraggeber bzw. die bevollmächtigte Person im Nachgang unverzüglich, um weitere Weisungen nach c) einzuholen.
§ 14 – Abholung und Folgen der Nichtabholung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den zur Unterbringung und Betreuung in Obhut gegebenen Hund zu dem vertraglich vereinbarten Abholtermin abzuholen.
(2) Wenn der Auftraggeber den zur Abholung vereinbarten Termin nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, das Hundehotel hierüber unverzüglich zu informieren. Die Information über die Nichtabholung des Hundes ersetzt nicht die vertraglich übernommene Pflicht, den Hund zum vereinbarten Termin abzuholen. Das Hundehotel ist nicht verpflichtet, die Unterbringung und Betreuung des in Obhut gegebenen Hundes auf vertraglicher Grundlage über den Zeitraum bis zum vereinbarten Abholtermin fortzusetzen.
(3) Das Hundehotel ist berechtigt, dem Auftraggeber für denjenigen Zeitraum, in dem das Hundehotel nach dem vereinbarten Abholtermin die Unterbringung und Betreuung des Hundes fortsetzt, eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen, die sich pro Tag ab Überschreitung des Abholtages der Höhe nach mindestens nach der Tagesvergütung richtet, die der Auftraggeber dem Hundehotel für den Unterbringungstag auf Basis des abgeschlossenen Unterbringungs- und Betreuungsvertrag schuldet.
(4) Sind gerechnet ab dem vereinbarten Abholtermin mehr als zehn Tage verstrichen, ohne dass das Hundehotel mit dem Auftraggeber oder der vom Auftraggeber benannten bevollmächtigten Person etwas anderes vereinbart haben, ist es Hundehotel berechtigt, den in Obhut gegebenen Hund nach Ablauf von zehn Tagen in ein Tierheim zu verbringen. Das Hundehotel ist berechtigt, dem Auftraggeber die im Zusammenhang mit der Verbringung des Hundes in ein Tierheim anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
§ 15 – Haftung
(1) Das Hundehotel haftet für sich und für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht (Kardinalpflichten), haftet das Hundehotel auch für sonstige Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Fahrlässigkeit, die unterhalb einer groben Fahrlässigkeit liegt, geht allerdings keinesfalls über den Schaden hinaus, der angesichts der jeweiligen vereinbarten Leistungen typischerweise vorhersehbar war.
(2) Das Hundehotel haftet unberührt von der in Abs. 1 geregelten Haftungsbeschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Hundehotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Hundehotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 16 - Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
(1) Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die den Unterbringungs- und Betreuungsvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Auftraggebers zugerechnet werden kann), steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Für das dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen eingeräumte Widerrufsrecht gelten die Regelungen, die im Einzelnen nachfolgend wiedergegeben sind:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Das Widerrufsrecht beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie dem
Hundehotel Nickenich
Inhaber Baldur Kranz
Andernach Straße 49
56645 Nickenich
02632/988060
romankranz.hundehotel@gmail.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website info@hundehotel-Nickenich.de elektronisch ausfüllen und übermitteln.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück)
An
Hundehotel-Nickenich
Inhaber: Baldur Kranz
Andernacher Straße 49
56645 Nickenich
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die
Erbringung folgenden Dienstleistung
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bestellt am (*) /erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s)
Nur bei Mitteilung auf Papier:
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Datum
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(*) Unzutreffendes streichen
§17 – Schlussbestimmungen
(1) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich herrliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Hundehotel der Sitz des Hundehotels, soweit der abgeschlossene. Unterbringungs– und Betreuungsvertrag in Ausübung der geschäftlichen Betätigung des Auftraggebers abgeschlossen worden ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
(3) Das Hundehotel ist nicht verpflichtet und nicht bereit, ein Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
Stand: Juli 2025
Andernacherstr. 49
56645 Nickenich
0 26 32 98 80 60
0 171 77 30 10 5